Bürgerinformation – Bürgermeister Marcel Caspers informiert…

Das vom Landtag verabschiedete neue Landesfinanzausgleichsgesetz fordert die Gemeinden auf, u.a. Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern neu festzusetzen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen ist seit Jahren mehr als angespannt. Ein Haushaltsausgleich ist vielen Gemeinden nicht möglich. Die sogenannten Liquiditätskredite, die eigentlich nur zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe gedacht sind, türmen sich in vielen Kommunen immer höher.

Notwendige Investitionen können nicht mehr getätigt werden, freiwillige Aufgaben und somit freiwillige Ausgaben, können vielerorts kaum noch wahrgenommen werden und sind in den Haushaltsplänen immer weniger sichtbar. Besonders klamme Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen nach den Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Diesbezüglich kommen ab dem 1. Januar 2023 Veränderungen auf die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger zu.

 

Wegen der neuen gesetzlichen Vorgaben werden die Nivellierungssätze der Grund- und Gewerbesteuern erheblich angehoben. In einem weiteren Schritt sind die Stadt Bad Breisig und die Ortsgemeinden Brohl-Lützing, Gönnersdorf und Waldorf gezwungen, ihre Hebesätze anzupassen, was zu Steuererhöhungen bei den Unternehmen sowie Privathaushalten führen wird.

 

Aufgrund der Komplexität des Themas möchte ich Ihnen nachfolgend einen Überblick darüber geben, was das neue Finanzausgleichsgesetz für jeden Einzelnen von uns bedeutet.

 

Über welche Steuern müssen die Gremien insbesondere im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 beraten?

 

Beraten werden muss über die Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer. Das „A“ bei der Grundsteuer A steht für „agrarisch“, das heißt, sie wird fällig für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft. Bei der Grundsteuer B steht der Buchstabe für „baulich“. Sie wird fällig für die in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Gewerbesteuer müssen alle Gewerbetreibenden an die Gemeinde abführen.

 

Wie werden die Grundsteuern berechnet?

Die Formel für die Berechnung der Grundsteuern ist grundsätzlich einfach. Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgelegt.

Den Hebesatz legen die Stadt und die Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Breisig in ihrer Haushaltssatzung fest.

Durch das Gesetz wurde nicht nur die Berechnungsgrundlage geändert; in erster Linie fordert es von der Stadt und den Ortsgemeinden mehr Steuern zu erheben. Hierzu erfolgte die Anhebung der Durchschnittssätze (Nivellierungssätze) für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer.

· Grundsteuer A 345 v. H. (bisher: 300 v. H.)

· Grundsteuer B 465 v. H. (bisher 365 v. H.)

· Gewerbesteuer 380 v. H. (bisher 365 v. H.), abzgl. der Gewerbesteuerumlage

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt. In der Folge führen die möglichen neuen Hebesätze zu einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbebetriebe. Durch die ständige Anpassung der Nivellierungssätze an den Bundesdurchschnitt, führt dies zu einer immer weiter ansteigenden Entwicklung, welche nicht aufzuhalten ist.

 

Warum werden die Hebesätze erhöht?

 

Durch die höheren Nivellierungssätze muss die Gemeinde ihre Hebesätze anpassen. Eine Anpassung der Hebesätze bedeutet mehr Einnahmen im Gemeindehaushalt. Dies bedeutet, dass die Gemeinden weniger an allgemeinen Zuweisungen des Landes erhalten. Zudem wird eine höhere Steuerkraftmesszahl angesetzt.

 

Die Stadt und die Ortsgemeinden werden durch die Neuregelungen des Gesetzes quasi gezwungen, die Steuerhebesätze anzuheben, um die künftig höhere Umlagelast der VG- und Kreisumlage ab dem Jahr 2023 auszugleichen. Andernfalls entstehen großen Verluste für die Kassen der Ortsgemeinden und es besteht die Gefahr, dass die Haushaltssatzung von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wird.

 

Denn um Auszahlungen zu leisten und die im Haushaltsplan veranschlagten (Investitions-) Maßnahmen durchführen zu können, müssen die Haushaltssatzungen der Gemeinden von der Aufsichtsbehörde genehmigt sein. Ferner droht den Ortsgemeinden, dass sie keine Bundes-, Landes-, bzw. Kreiszuwendungen für Maßnahmen mehr erhält, weil Förderanträge abgelehnt werden. Nach der Gemeindeordnung sind nämlich alle Einnahmequellen auszuschöpfen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden die Gemeinden von Seiten der Aufsichtsbehörde aufgefordert, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Ausdrücklich wurde die Überprüfung der Anhebung der Realsteuerhebesätze angeführt.

Sowohl die Verbandsgemeinde, als auch die Stadt Bad Breisig und die Ortsgemeinden Brohl-Lützing, Gönnersdorf und Waldorf haben in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, um die finanzielle Situation zu verbessern. Bewusst wurde sich in den letzten Jahren von Seiten der Räte gegen Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbebetriebe entschieden, um diese nicht noch weiter finanziell zu belasten.

 

Um die Belastung für die umlagepflichten Gemeinden nicht höher als unbedingt notwendig ausfallen zu lassen, hatte die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 der Verbandsgemeinde Bad Breisig die Reduzierung des Verbandsgemeindeumlagesatzes von 33,4 auf 30 v. H. vorgeschlagen, die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2022 einstimmig beschlossen wurde. Dadurch konnten wir der Stadt und den Ortsgemeinden etwas Luft für die Haushaltsplanungen aufgrund der drastischen Kostensteigerungen in allen Bereich, insbesondere im Bereich der Energiekosten, verschaffen.

 

Was bleibt abschließend zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten?

Niemand erhöht gerne Steuern – Inflation und steigende Energiekosten belasten die Menschen bereits genug. Die Anhebung der Nivellierungssätze kommt somit zu einem denkbar sehr ungünstigen Zeitpunkt. Die Bürgerinnen und Bürger und die Gewerbebetriebe, stoßen bei den Belastungen durch Steuern und Abgaben schon jetzt an ihre Grenzen.

Damit setzt sich der Trend fort, die Konsolidierung kommunaler Haushalte zunehmend über Steuererhöhungen voranzutreiben.

Die vorgenommene Erhöhung der Nivellierungssätze durch das Land kann von den Gemeinderäten der Ortsgemeinden nicht ungeachtet bleiben, denn die erhöhte Steuer muss durch die Vorgaben des Landes in den Umlagen von der Gemeinde weitergereicht werden, unabhängig davon, ob die Gemeinde schon den höheren oder noch den alten Satz ihren Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung stellt. Die Stadt Bad Breisig und die Ortsgemeinden Brohl-Lützing, Gönnersdorf und Waldorf sind bei der Durchführung von Maßnahmen auf Fördermittel angewiesen. Sofern keine Anhebung auf den Nivellierungssatz vorgenommen wird, droht die Ablehnung von Förderanträgen.

Und dies führt mittel- und langfristig dazu, dass in den Orten so gut wie keine Investitionen mehr durchgeführt werden können, was zu einem dramatischen Attraktivitätsverlust und einem sukzessiven Verlust des Lebensstandards führen wird.

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